Mitgliedsbeitrag

Staffelung der Beiträge

Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und einem städtischen Zuschuss. Die Mitgliedsbeiträge sind gestaffelt. Der in der Beitragsordnung festgesetzte Mindestbeitrag beträgt 250 Euro, der Maximalbeitrag 7.000 Euro pro Jahr. Um faire und gerechte Beitragssätze zu erhalten wird bei der Berechnung des Mitgliedsbeitrages sowohl Größe, Branche als auch Lage des jeweiligen Unternehmens berücksichtigt.

Beispielrechungen

Berechnung des Mitgliedsbeitrages in € pro Jahr:

Mitgliedsbeitrag = 100 (Basisfaktor) x Fläche x (Lage Nutzung)

  • Einzelhandel, 800 m² Verkaufsfläche, B-Lage 
    100 x 0,7 x (5 10) = 100 x 0,7 x 15 = 1.050 €
  • Einzelhandel, 12.000 m² Verkaufsfläche, A-Lage 
    100 x 3,5 x (10 10) = 100 x 3,5 x 20 = 7.000 €
  • Gastronomie, 400 m² Verkaufsfläche, C-Lage 
    100 x 0,4 x (1 6) = 100 x 0,4 x 7 = 280 €
  • Bäckerei, 70 m² Verkaufsfläche, C-Lage 
    100 x 0,1 x (1 10) = 100 x 0,1 x 11 = 110 € * 

* Die unter diese Berechnung einzugruppierenden Mitglieder zahlen den Mindestbeitrag von 250€.

Beitragsordnung

Die vollständige Beitragsordnung finden Sie hier. Gerne helfen wir Ihnen bei der beispielhaften Berechnung Ihres Mitgliedsbeitrages.